5. Die Familienberatungsstellen

Zumindest für den Standort Braunschweig können wir aus dieser Erhebung heraus zu der Überzeugung gelangen, dass die Familienberatungsstellen insgesamt die beste Arbeit aller kindschaftsrechtlichen, professionell Beteiligten leisten. In allen uns vorliegenden Akten handelte es sich dabei um die Erziehungsberatungsstellen Jasperallee und Domplatz

Exkurs: Aus anderen Teilen der Deutschlands ist allerdings (und leider) auch bekannt, dass das nicht immer der Fall ist und subjektive Ideologien sowie asymmetrische Zuwendung zu einer Elternperson die Beratungsarbeit in der Qualität einschränken bis behindern (können). Das ist dringend zu unterlassen.


Zugleich mussten wir den Eindruck gewinnen, dass die Arbeit der Beratungsstellen und deren Mitarbeitenden kaum bis gar nicht durch Jugendamt oder Verfahrensbeistände ins Verfahren eingebracht wurden. Insbesondere bei den Fällen, wo Kontaktabbrüche versucht oder bereits vollzogen wurden, wurde das hauptsächlich in den Schriftsätzen der Anwaltschaften thematisiert.

 

Die Familienberatungsstellen arbeiteten in den meisten Fällen über viele Stunden mit den Eltern. In den Fällen, wo Kontaktabbrüche folgten, war aus der Aktenlage immer erkennbar, dass die Elternperson, die den Kontaktabbruch forcierte, den Gesprächen nur widerwillig folgte, sich nicht einbrachte, verspätet oder gar nicht zu Terminen erschien, Lösungsversuche verweigerten. In fast allen Fällen brachen auch genau diese Elternpersonen die Beratung schließlich ab, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen hatte. Meistens wurde es durch Familiengericht oder Jugendamt nicht einmal in Schriftsätzen, Protokollen, Berichten oder Beschlüssen kritisiert.

 

Nach unserer Kenntnis gibt es in Braunschweig einen interdisziplinären „Arbeitskreis Trennung und Scheidung“, in dem neben Gerichtsbarkeit und Jugendamt auch die Familienberatungsstellen involviert sind. Wir appellieren dringend, die Beratungsstellen deutlicher einzubinden. Insbesondere sollte die Rolle der Familienberatungsstellen gestärkt werden, sobald diese im Rahmen der kindschaftsrechtlichen Verfahren eingebunden werden. Jugendamts-Mitarbeitende oder Verfahrensbeistände bekommen oft nicht den Einblick, der in den Familienberatungsstellen gewonnen werden kann. Destruktives Elternverhalten und originäre Elternmotive werden am ehesten in den Familienberatungsstellen sichtbar. Die Familienberatungsstellen möchten die Autoren motivieren, noch deutlicher als bisher – offiziell oder inoffiziell – destruktives Verhalten von Elternpersonen stärker sichtbar zu machen. Dieses umso mehr, wenn Indikatoren für eine bevorstehende Kontaktreduzierung oder gar einen bereits in Vollzug befindlichen Kontaktabbruch vorliegen. 

Aus der Erfahrung der analysierten Fälle ist die persönliche Meinung der Autoren dieser Erhebung zum jetzigen Zeitpunkt, dass insbesondere in Fällen, wo Kontaktabbruch (Eltern-Kind-Entfremdung) ein vermutetes Ziel einer Elternperson sein dürfte, zuerst ein gerichtlicher Antrag gestellt werden sollte. Monatelange niedrigschwellige Gespräche in den Familienberatungsstellen finden nach Analyse der Fälle im Jugendamt wie auch in der Gerichtsbarkeit kaum bis gar keine Beachtung, belasten aber bereits Kinder und mindestens eine Elternperson.