Von Beginn an haben wir, schon auf der Homepage www.erhebung-kindschaftsrecht.de, in der Einleitung betont, dass gerade in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Faktoren 

  • Sorgfalt,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • Empathie und
  • Sensibilität

wichtige Grundlagen sind, um in zerbrochenen Familiensystemen und in den, für die betroffenen Kinder schwierigen Situationen, so zu agieren, dass am Ende Lösungen stehen, mit denen die besten objektiven Interessen der Kinder, wie auch der Eltern bestmöglich gewahrt bleiben mögen.

In der Auswertung der Erhebung ging es folglich, und wie von Beginn an angekündigt, nicht allein darum, ob sich Gerichte oder das Helfersystem „nur“ an geltende Gesetze halten. Hier ist hinreichend bekannt, dass für die Politik gerade im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts ein enormer Reformdruck besteht. Es ist auch bekannt, dass die geltenden Gesetze Spielräume erlauben. Vorweg dürfen wir schon betonen, dass wir beim Studium von mehreren tausend Akten durchaus (auch in der Wirkung fatale) Rechtsbrüche festgestellt haben. Zugleich mussten wir jedoch immer wieder konstatieren, dass andere – rechtlich fast gar nicht angreifbareVersäumnisse und Handlungen ebenso fatale Konsequenzen für die Entwicklung von Kindern und die biographischen und auch psychischen Folgen von Kindern und Eltern hatten.

Neben möglichen Rechtsbrüchen standen also – mindestens gleichbedeutend – die folgenden Fragen im Vordergrund:

  • Wie ist es um Qualität in kindschaftsrechtlichen Verfahren bestellt?
  • Welchen Stellenwert haben die Vorgaben der Verfahrensbeschleunigung, der elterlichen Loyalitätspflichten oder auch der richterlichen Amtsermittlung?
  • Hält man beide Eltern nach Trennung oder bei Betreuungs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten auf Augenhöhe zueinander?
  • Haben falsche Beschuldigungen von Elternpersonen Konsequenzen?

Für diese Erhebung haben wir stellvertretend eine mittlere deutsche Großstadt ausgesucht. Im Fokus standen dabei mit dem dortigen Amtsgericht und dem, in gleicher Stadt befindlichen Oberlandesgericht die mächtigsten lokalen Instanzen in kindschaftsrechtlichen Verfahren. Erweitert wurde der Blick jedoch auch auf das, per Gesetz involvierte Helfersystem: Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt, Verfahrensbeistände, Anwaltschaften und Sachverständige.

 

Als Bürger dieses Landes stehen wir dabei in der Überzeugung, dass den Familiengerichten beider Instanzen aufgrund ihrer Machtfülle a priori die größte Verantwortung zuzuordnen ist. Denn sie entscheiden letztendlich über das weitere Leben und die psychische Gesundheit von betroffenen Kindern und Eltern.