offene Fragen:

Akten verraten mehr, als Laien erkennen können...

Sich aus der Aktenlage ergebene Fragen können dabei für mehrere Professionen gültig sein, auch wenn sie nur bei einer Profession stehen. Aus den Akten ergeben sich erfahrungsgemäß Hinweise, Fragen oder auch Antworten, die Laien aus unterschiedlichen Gründen oft nicht erkennen. Darum ist die vollständige Akteneinsicht eine wichtige und inhaltvolle Grundlage.

 

Fragen, die wir bei der Durchsicht der Verfahrensakten im Blick haben werden:


I. Familiengericht

  • Wie lange dauern kindschaftsrechtliche Verfahren in Braunschweig allgemein?
  • Wie lange dauert es von Antragstellung bis Gerichtstermin in den hier vorliegenden Akten?
  • Werden Fristen an Anwälte, Sachverständige, etc. gesetzt und eingehalten? Werden Verfahren hier verzögert? Wenn ja, warum?
  • Wirkt das Familiengericht Braunschweig in jeder Lage der Verfahren auf ein Einvernehmen der Eltern hin?
  • Wie geht das Familiengericht Braunschweig mit Fragen zu Bindungstoleranz, Bindungsfürsorge, elterlicher Loyalitätspflicht, Umgangsbehinderungen oder Umgangsboykotten um? Oder anders gefragt: Wie geht das Familiengericht Braunschweig mit konstruktivem oder destruktivem Elternverhalten um? Setzt das Familiengericht Ordnungsgelder an und werden Ordnungsgelder auch vollstreckt? 
  • Achtet das Familiengericht Braunschweig darauf, eine Zwei-Klassen-Unterteilung der Eltern sowohl selbst zu vermeiden als auch beim Helfersystem darauf zu achten?
  • Wie reagiert das Familiengericht Braunschweig, wenn sich Falschbeschuldigungen von Elternpersonen als falsch herausstellen?
  • Bezieht das Familiengericht Braunschweig in geeigneter Weise das Helfersystem in Interventionen ein? Welche Ziele werden dabei verfolgt? Bemüht sich das Familiengericht in jeder Lage der Verfahren darum, Kindern beide Eltern zu erhalten, wenn das Wohl und die objektiv besten Interessen der Kinder dem nicht entgegenstehen?
  • Bei erfolgtem Kontaktabbruch zwischen Kindern und einer Elternperson: Verstärkt und beschleunigt das Familiengericht Braunschweig seine Bemühungen? Wenn ja, in welcher Weise. Wenn nein: Was steht dem entgegen?

II. Familiengericht und Jugendamt

  • Wie gewissenhaft prüft und ggf. hinterfragt das Familiengericht Braunschweig in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Berichte des Jugendamtes?
  • Hat das Jugendamt die Interaktion zwischen den betroffenen Kindern und den Elternpersonen gleichwertig geprüft oder prüfen können? Falls nicht, warum nicht?
  • Hat das Jugendamt, ggf. in enger Abstimmung mit Familienberatungsstellen, ermitteln können, ob destruktive Handlungsweisen bei Elternpersonen erkennbar sind und diese benannt?
  • Behandelt das Jugendamt die Eltern wechselseitig auf Augenhöhe? Werden gleichberechtigt Verhalten und Pflichten, Emotionen und Befürchtungen, konstruktives oder destruktives Elternverhalten thematisiert?
  • Wie agiert das Jugendamt bei Umgangsbehinderungen, Umgangsboykotten und destruktivem Elternverhalten? Wie definiert es dann seine Rolle als Wächteramt?

III. Familiengericht und Verfahrensbeistände

  • Erfüllen die ausgewählten / beauftragten Verfahrensbeistände die gesetzlichen Voraussetzungen?
  • Falls so beauftragt: Versuchen die Verfahrensbeistände, auf elterliches Einvernehmen hinzuwirken? Wenn ja, in welcher Weise passiert das?
  • Sprechen die Verfahrensbeistände mit beiden Elternpersonen gleichwertig und gleichberechtigt? Werden persönliche Treffen mit einer Elternperson abgelehnt oder vermieden?
  • Bemühen sich die Verfahrensbeistände darum, die Interaktion der betroffenen Kinder mit beiden Elternpersonen zu sehen und fachlich professionell zu beschreiben? Wenn nicht, warum nicht? Was stand dem entgegen?
  • Bei Ablehnung einer Elternperson durch das Kind: Versuchen die Verfahrensbeistände, neutral und auf Basis der Situation vor dem Konflikt, die Ursache herauszufinden?
  • Sprechen die Verfahrensbeistände (bei eingetretener oder drohender Kontaktunterbrechung) mit dem Umfeld? Mit der Kita, der Schule, dem Trainer vom Sport oder anderen, die eine bisherige Eltern-Kind-Interaktion beschreiben können?

Iv.  Familiengericht und Sachverständige

  • Erfüllen beauftragte Sachverständige die "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht"?
  • Waren die ausgewählten Sachverständigen in einem früheren Verfahren schon einmal Verfahrensbeteiligte?
  • Wählt das Familiengericht zeitnah die Sachverständigen aus?
  • Sind die gerichtlichen Beweisfragen an die Sachverständigen geeignet, um dem Familiengericht die entsprechenden Antworten zu liefern?
  • Setzt das Gericht den Sachverständigen rechtskonform eine verbindliche (und unter dem Aspekt des "Vorrang- und Beschleunigungsgebotes) angemessene Frist zur Abgabe?

V. Familiengericht und involvierte Anwaltschaften

  • Wie geht das Familiengericht mit Eskalationen, Verzögerungen und Terminverschleppungen durch involvierte Anwaltschaften um?
  • Wie geht das Familiengericht mit unterstellten Vorwürfen um, die sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen?